Hundeführerschein (Sachkundeprüfung) – was ist das?

 

Hunde werden von der Ordnungsbehörde als gefährlich eingestuft, wenn sie auffällig geworden sind, z.B. weil sie Menschen oder Tiere verletzt haben oder unkontrolliert Tiere hetzen oder reißen.

Das gilt auch, wenn z.B. ein Hund - angebunden vor einem Supermarkt - dadurch bedrängt wird, dass jemand den Hund ärgert, traktiert oder ihn - in guter Absicht - nur streicheln will. Der fixierte Hund hat keine Chance auszuweichen und verteidigt sich evtl. dadurch, dass er nach vorne geht und zuschnappt. Kommt es dann zur Anzeige wird der Hund eingestuft, obwohl er sich völlig natürlich verhalten hat. Wie auch immer: der Mensch macht den Fehler und der Hund büßt dafür.   

 

Zukünftige Besitzer eines eingestuften Hundes - den sie aus dem Tierheim holen - müssen ihre Sachkunde nachweisen.

 

Die erforderliche Sachkunde, um einen eingestuften Hund zu halten, besitzt, wer aufgrund seiner Kenntnisse und Fähigkeiten den Hund so halten und führen kann, dass von diesem voraussichtlich keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht. Die Sachkunde wird durch die erfolgreiche Ablegung einer theoretischen Sachkundeprüfung erworben.

 

Diese Sachkundeprüfungen werden von verschiedenen Institutionen durchgeführt. Informationen hierzu gibt es auch bei manchen Tierärzten. Regelmäßig finden entsprechende Vorbereitungskurse auch bei uns im Tierheim statt (bitte hierzu die  Terminbekanntgaben beachten!)

 

Siehe hierzu auch Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG) 

Eingestufte, maulkorbpflichtige Hunde können nach einem bestandenen Wesenstest auch wieder als nicht gefährlich eingestuft werden. Bestes Beispiel: Unser Ehemaliger - Gismo, der heute in der Seniorenbetreuung "tätig" ist.

Heini hatte das Glück, dass seine damalige Patin die Sachkundeprüfung abgelegt hatte und damit die Befugnis besaß, mit ihm Gassi zu gehen, zu toben und zu trainieren.  Irgendwann stand für sie fest, dass Heini für immer "ihr" Hund sein soll. Sie hat ihn aus dem Tierheim geholt und ihm ein neues tolles Zuhause gegeben. Dann hat sie sehr viel und intensiv mit ihm auf den Wesenstest hintrainiert und auch sämtliche - nicht unerhebliche - Gebühren dafür übernommen. Ziel des Wesenstests ist das Erkennen übersteigerter aggressiver Reaktionen des Hundes, die sich in gefährlicher Weise auf Mensch und Tier auswirken können. Es soll nachgewiesen werden, dass ein Hund aufgrund seines individuellen Aggressionsverhaltens keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellt, wenn er ohne Maulkorb geführt wird - diesen Test hat Heini Dank des Trainings mit seinem Frauchen und der sehr guten Vorbereitung mit Erfolg bestanden.

 

Ein tolles Happy End!

 

Weitere Informationen (Quelle: juris) zum Wesenstest hier:

Landesverordnung über den Wesenstest nach dem Gefahrhundegesetz