Gassigängerregeln des Tierheim Flensburg

 

Der Gassigänger folgt den Anweisungen des Pflegepersonal.

 

Der Hund wird nur vom Pflegepersonal aus dem Zwinger genommen und zurückgebracht.

 

Der Hund wird nur mit der Leine geführt, mit der er vom Pflegepersonal angeleint wurde. Leinen dürfen nicht eigenmächtig ausgetauscht werden. Sollten Sie Ihre eigene Leine benutzen wollen, geben Sie diese bitte dem Pflegepersonal, damit Sie nicht selbstständig umleinen müssen.

 

Der Hund bleibt immer an der Leine, auch auf dem Tierheimgelände.

 

Bei Nutzung des Auslaufes – nur nach Absprache mit dem Tierheimpersonal - ist darauf zu achten, dass der Hund nur abgeleint wird, wenn das Tor verschlossen ist und er nicht entkommen kann.

 

Wenn der Hund Maulkorb trägt, dann behält er den Maulkorb an und zwar die ganze Zeit. Auch wenn es noch so schwer fällt.

 

Der Hund bekommt keine „Tuchfühlung“ zu anderen Hunden, Tieren oder Menschen.

 

Der Hund wird nicht gefüttert.

 

Bei Hitze und Kälte bitte nur kurze und nicht zu anstrengende Spaziergänge unternehmen.

 

Der Hund darf nur nach Rücksprache mit dem Pflegepersonal baden.

 

Auffälligkeiten wie Durchfall, starkes Hecheln, ständiges Kratzen usw. sind dem Pflegepersonal zu melden.

 

Die Hundehaufen werden eingesammelt - jeder Job hat seine Schattenseiten.

 

Der Hund wird nicht von Kindern unter 16 Jahren geführt, auch nicht, wenn ein Erwachsener dabei ist. Eltern haften für ihre Kinder.

Ab 16 Jahren dürfen Kinder - die Mitglied sind - Hunde aus dem Tierheim führen.

 

Beißunfälle sind unverzüglich im Tierheim zu melden.

 

Für Notfälle ist die Telefonnummer des Tierheims mitzuführen: 0461-51598

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