Tierheim Flensburg 0461 - 51598
Tierschutzverein Flensburg und Umgebung 0461 - 582744
Tierärztlicher Notdienst Schleswig-Holstein 04 81 - 85 82 39 98
Weitere Infos unter https://www.tierarzt-notdienst-schleswig-flensburg.de/startseite
Seit unserer Gründung im Jahre 1940 haben wir Zigtausende hilfsbedürftige Tiere bei uns aufgenommen und versorgt, oft auch aufgepäppelt und vor dem sicheren Tod gerettet. Jährlich sind es bis zu 1.200 Schützlinge, die bei uns Unterschlupf finden.
Wir sind kein städtisches Tierheim, sondern eine als gemeinnützig anerkannte, vereinsgeführte Einrichtung. Somit sind wir auf Ihre/Deine Unterstützung angewiesen in Form von Spenden, Mitgliedschaften und ehrenamtlicher Tätigkeit. Jegliche Unterstützung ist sehr willkommen - es gibt keine zu kleine Hilfe.
An 365 Tagen im Jahr kann man bei uns im Tierheim vorbeischauen und uns und die untergebrachten Tiere kennenlernen.
Wir freuen uns, Sie / Dich kennenzulernen - bis bald im Tierheim Flensburg!
Wichtiger Hinweis für unsere Besucher!
Egal ob zum Flohmarkt, zum Gassigehen oder um unsere Tiere zu besuchen:
Bitte nutzen Sie nicht die „Parkplatzverlängerung“ (die alte Westerallee) zum Parken.
Es gibt hier zwar keinerlei Hinweisschilder oder Markierungen, dass hier das Parken nicht erlaubt ist, dennoch werden hier Parkende unter Umständen mit einem Bußgeldticket der Stadt Flensburg beglückt.
(So geschehen am Tag der offenen Tür – ca. 30 Pkw-Halter haben ein Ticket in Höhe von jeweils 55 Euro erhalten)
An einer Entschärfung der Parkplatzsituation bei uns wird gearbeitet.
Wir hoffen trotzdem auf regen Besuch – vielen Dank!
UPDATE: Die Familie von Püppis Besitzer hat uns darüber informiert, dass sie alles in Bewegung setzen, um Püppi eventuell wieder nach Hause holen zu können. Der liebe Besitzer kämpft sich zurück und gibt Püppi nicht auf. Für ihn ist sie sehr wichtig.
Samstag, 09.12. und Sonntag, 10.12.2023 jeweils von 10 - 16 Uhr
Sachbücher, Fantasy, Krimis und mehr sowie CDs, LPs, DVDs
…schnuppert einfach mal rein, es lohnt sich!
Am Sonntag erhalten Sie auch Kaffee und Kuchen!
Über Kuchenspenden ohne Sahne am Vortag würden wir uns sehr freuen.
Bitte Rezept und Adresse mit abgegeben (dieses ist eine Vorgabe der Stadt Flensburg)
Die gesamten Erlöse kommen wie immer zu100% unseren Schützlingen zugute!
Hunde- und Katzenhaus sind ab 15 Uhr geöffnet.
…für uns Menschen meistens unverzichtbar aber für Hund, Katze und andere tierische Mitbewohner manchmal gefährlich oder gar tödlich!
denn unsere Schützlinge sollen nicht als unüberlegtes Geschenk unter dem Weihnachtsbaum landen.
Bitte nicht alle Jahre wieder...
Nicht nur zu Weihnachten gilt:
Tiere sind kein Geschenk, das bei Nichtgefallen oder Überforderung einfach wieder entsorgt wird.
Egal, ob groß oder eher klein:
Die Entscheidung, sich einen tierischen Mitbewohner ins Haus zu holen, muss vorher sehr gut überlegt und mit allen betroffenen Mitmenschen abgeklärt werden!
Das sind wir diesen liebenswerten, sozialen Geschöpfen schuldig!!!!
Samstag 16.12. - 13.45 Uhr
Je nach Teilnehmerzahl wird eine Dauer von ca. 30 - 45 Minuten angesetzt.
Vermittelt wird das öffentliche Auftreten mit einem Tierheimhund, sowie das Verhalten bei Begegnungen mit anderen Hunden und Menschen. Je nach Teilnehmerzahl kann es sein, dass nicht für jeden Teilnehmer ein Hund zur Verfügung steht. Bitte seid in dem Fall nicht enttäuscht, ihr könnt selbstverständlich dennoch mitmachen. Keine Anmeldung erforderlich.
Sehr gute Nachrichten für unsere bellenden Schützlinge und deren zukünftigen Halterinnen und Halter.
Die Stadt Flensburg gewährt auf Antrag eine Befreiung von der Hundesteuer für die Dauer von 24 Monaten für das Halten von Hunden, die unmittelbar vor der Aufnahme in den Haushalt im Tierheim Flensburg des Tierschutz Flensburg und Umgebung e.V. dauerhaft untergebracht waren. Eine entsprechende Bescheinigung des Tierheims ist vorzulegen.
Die Steuerbefreiung gilt ab dem Kalendermonat der Aufnahme des Hundes in den Haushalt für die Dauer von 24 Monaten.
Für Hunde, die zum Zeitpunkt der Aufnahme in den Haushalt als Gefahrhund gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 eingestuft worden sind, beträgt der Zeitraum der Steuerbefreiung 36 Monate ab dem Kalendermonat der Aufnahme in den Haushalt. Auch in diesem Fall ist eine entsprechende Bescheinigung des Tierheims vorzulegen.
Die Befreiung wird für 1 Hund pro Haushalt gewährt.