Hunde werden von der Ordnungsbehörde als gefährlich eingestuft, wenn sie auffällig geworden sind, z.B. weil sie Menschen oder Tiere verletzt haben oder unkontrolliert Tiere hetzen oder reißen.
Das gilt auch, wenn z.B. ein Hund - angebunden vor einem Supermarkt - dadurch bedrängt wird, dass jemand den Hund ärgert, traktiert oder ihn - in guter Absicht - nur streicheln will. Der fixierte Hund hat keine Chance auszuweichen und verteidigt sich evtl. dadurch, dass er nach vorne geht und zuschnappt. Kommt es dann zur Anzeige wird der Hund eingestuft, obwohl er sich völlig natürlich verhalten hat. Wie auch immer: der Mensch macht den Fehler und der Hund büßt dafür.
Zukünftige Besitzer eines eingestuften Hundes - den sie aus dem Tierheim holen - müssen ihre Sachkunde nachweisen.
Die erforderliche Sachkunde, um einen eingestuften Hund zu halten, besitzt, wer aufgrund seiner Kenntnisse und Fähigkeiten den Hund so halten und führen kann, dass von diesem voraussichtlich keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht. Die Sachkunde wird durch die erfolgreiche Ablegung einer theoretischen Sachkundeprüfung erworben.
Diese Sachkundeprüfungen werden von verschiedenen Institutionen durchgeführt. Informationen hierzu gibt es auch bei manchen
Tierärzten. Regelmäßig finden entsprechende Vorbereitungskurse auch bei uns im Tierheim statt (bitte hierzu die Terminbekanntgaben beachten!)
Siehe hierzu auch Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG)
Eingestufte, maulkorbpflichtige Hunde können nach einem bestandenen Wesenstest auch wieder als nicht gefährlich eingestuft werden.
Weitere Informationen (Quelle: juris) zum Wesenstest hier:
Landesverordnung über den Wesenstest nach dem Gefahrhundegesetz
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