Katzenkastrationsaktion ab 07. Oktober 2024

Katzen sind für viele Menschen faszinierende Tiere und liebgewonnene Hausgenossen. Sie können ab einem Alter von ca. sechs Monaten geschlechtsreif werden. Von einer nicht kastrierten Katze und deren Jungen kann es innerhalb eines Jahres bis zu 35 Nachkommen geben.

 

Frei lebende Katzen finden oft nicht ausreichend Nahrung, sind häufig krank oder verletzt und daher auf die Fürsorge von Menschen angewiesen. Zu viele frei lebende Katzen können außerdem die Populationen von Wildvögeln und anderen Kleintieren beeinflussen.

 

Unterstützt durch das Land Schleswig-Holstein können ab dem 07. Oktober herrenlose Katzen, die sich nicht in menschlicher Obhut befinden, in Teilen Schleswig-Holsteins kastriert werden. Die dabei entstehenden Kosten werden über einen von der Tierärztekammer Schleswig-Holstein verwalteten Fonds abgerechnet. Es handelt sich hierbei um ein Gemeinschaftsprojekt von Tierschutzverbänden, der Tierärzteschaft, der kommunalen Familie, des Landesjagdverbands und des Landes Schleswig-Holsteins. Das Angebot richtet sich vor allem an Tierschutzvereine, aber auch an andere Überbringer aufgefundener Katzen.

 

Voraussetzung für die Teilnahme an der Aktion ist, dass die Katzen in einer der teilnehmenden Gemeinden gefangen wurden und dass von denjenigen, die eine Katze zur Kastration bringen, ein dafür vorbereiteter Vordruck ausgefüllt und unterschrieben wird, dass es sich um eine frei lebende Katze handelt.

 

Weitere wichtige Informationen zur Durchführung dieser Aktion (Liste der teilnehmenden Gemeinden, Vordrucke usw.) unter https://www.tieraerztekammer-schleswig-holstein.de/aktuelles/katzenkastration.html

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